KommunalesÖko-Audit

Neue Chancen und neue Herausforderungen fürStädte und Gemeinden

 

 

DasÖko-Audit war ursprünglich vorgesehen als freiwillige Beteiligung gewerblicherUnternehmen an einem System für das Umweltmanagement und dieUmweltbetriebsprüfung mit dem Ziel einer Zertifizierung.

Die einzelnenSchritte in diesem Öko-Audit-Prozess waren durch die Verordnung wie folgtvorgegeben:

 

1.    Die Formulierung einer Umweltpolitik in Formvon Gesamtzielen und Handlungsgrundsätzen,

 

2.    Eine umfassende Bestandserhebung desIst-Zustandes

 

3.    Hierauf basierend die Erarbeitung einesUmweltprogramms mit Vorgaben von Zielen, Maßnahmen und Methoden derZielerreichung sowie der Nennung von Aufwand und Verantwortlichen,

 

4.    Parallel dazu Einführung der personellen,technischen und organisatorischen Voraussetzungen zur Erreichung derUmweltziele (Umweltmanagementsystem)

 

5.    DieUmweltbetriebsprüfung, die alle drei Jahre prüft, ob die Vorgaben desUmweltprogramms eingehalten wurden, was zu einer Fortschreibung der Ziele unddes Programms führt

 

6.    Die Umwelterklärung stellt zuletzt dieUmweltauswirkungen des Betriebs, sein Umweltprogramm und das Umweltmanagementder Öffentlichkeit vor.

 

 

 

Bei der Diskussionüber die Frage, ob dieses für gewerbliche Betriebe konzipierte Programm auchauf Kommunen übertragbar ist, war zunächst Zurückhaltung auf der kommunalenSeite zu spüren. Nicht ohne weiteres lässt sich die öffentliche Verwaltung mitgewerblichen Betrieben vergleichen was insbesondere im Hinblick auf diehoheitliche Verwaltung durchaus verständlich ist.

 

Andererseitsversteht sich die moderne Kommune heute mehr als Dienstleistungsbetrieb, derden Bürgern in seiner Gemeinde Leistungen – Produkte – anbietet. Ich erinnerein diesem Zusammenhang an den kommunalen Produktplan Hessen, der von den kommunalenSpitzenverbänden in den letzten Jahren erarbeitet und Mitte letzten Jahresvorgestellt worden ist.

 

Die Wandlung desVerständnisses der Kommune als hoheitlicher Verwaltung zum modernenDienstleistungsbetrieb führte vielerorts zu der Erkenntnis, dass in diesemBetrieb durchaus auch Umweltgesichtspunkte eine gewichtige Rolle spielen: Erist ebenso wie ein privates Unternehmen Ressourcenverbraucher undVerschmutzungsquelle. Denken wir an die öffentliche Wasserversorgung, an dieAbwasserbeseitigung und die Abfallentsorgung, wird der direkte Zusammenhang mitumweltbezogenen Aufgaben – Produkten – besonders deutlich.

 

Es war deshalb nureine Frage der Zeit, dass sich mehr und mehr Kommunen mit der Problematik desÖko-Audits auseinander setzen, zumal die Befassung mit dem kommunalen Agenda21-Prozess letztendlich immer zu dem Ergebnis führen wird, dass auch derinterne Betrieb einer Kommunalverwaltung sich ebenso wenig einerumweltbezogenen Betrachtung bzw. Überprüfung entziehen kann wie die kommunalenUnternehmen und Eigenbetriebe.

 

 

 

In Zeiten desknappen Geldes wird natürlich immer wieder als erstes die Frage gestellt, obsich die Anstrengungen lohnen. Keine Gemeinde kann es sich heute leisten, Geld inVorhaben zu stecken, die zwar ideell lobenswert sind, aber keine Renditeversprechen. Zwar ist eine intakte Umwelt ein wichtiges Gut und dafür mussalles getan werden, nur kosten darf es nichts. Die kommunalen Betriebe steheni.d.R. auch nicht im Konkurrenzkampf, in dem eine Zertifizierung zumindest nochWerbeargumente liefert. Der Anschluss- und Benutzungszwang ersetzt in diesemFalle die Notwendigkeit der Werbung.

 

Zwischenzeitlichhat sich jedoch gezeigt, dass sich das Öko-Audit rechnet: Den Kosten für denAudit-Prozess stehen vielfältige Vorteile gegenüber, die nicht nur in erzieltenEnergieeinsparungen zu sehen sind, sondern auch in organisatorischen undbetriebswirtschaftlichen Erkenntnissen, die für die tägliche Verwaltungsarbeitnutzbar sind.

 

Der Öko-Audit istein strukturierter, zeitlich begrenzter und ergebnisorientierter Prozess miteinem sichtbaren Resultat. Es untergliedert sich in genau definierte Schritteund Maßnahmen, die bereits als Einzelschritte erkennbare und dokumentierteZwischenergebnisse bringen:

 

1.    Die Festlegung von ökologischen Leitlinienund Handlungsgrundsätze für die Verwaltung (Umweltleitlinien)

 

2.    Ein umfassender Öko-Check der Verwaltung mitErkennung von Schwachstellen und der Schaffung von guten Datengrundlagen  (Umweltprüfung)

 

3.    Konkrete Verbesserungen durch Behebungerkannter Schwachstellen (Umweltprogramm)

 

4.    Schaffung der erforderlichen Strukturen undVerantwortlichkeiten und einer besseren Koordination  (Umweltmanagementsystem)

 

5.    Knappe Information der Öffentlichkeit  (Umwelterklärung)

 

 

Durch dieBeteiligung der Mitarbeiter der Verwaltung – nicht der Öffentlichkeit wie imAgenda 21-Prozess – sind weitere Vorteile zu erzielen, die wenigquantifizierbar, aber im täglichen Dienstbetrieb spürbar sind.

 

 

 

Mehr dazu siehe imInternet unter  EMAS

 

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